Die tatsächlichen gesellschaftlichen Entwicklungen in Richtung „Zweitehe“, „Patchworkfamilie“ und „Unterhaltsharem“ haben jüngst zu vielen maßgeblichen gesetzlichen Änderungen und damit neuen Herausforderungen für die im Familienrecht tätigen Rechtsanwälte geführt.
Diesen Herausforderungen wollen wir uns mit hohem menschlichem Engagement und gefestigter juristischer Kompetenz stellen und haben unsere Tätigkeit daher auf diesen Bereich konzentriert.
Bei allen Fragen zu der in der heutigen Zeit notwendigen Gestaltung des ehelichen und familiären Zusammenlebens, der Ehescheidungsvoraussetzungen und -folgen stehen wir mit präventiven Gestaltungsangeboten beratend und im Prozess gerne zu ihrer Verfügung.
Um in einer menschlich oft sehr schwierigen und wirtschaftlich angespannten Situation eine neue tragfähige Basis zu schaffen, sind wir in Kontakt mit anderen uns unterstützenden Fachdisziplinen, wie Steuerberatung, Mediation oder Ehe- und Familientherapie.
In diesem Sinn hoffen wir auf eine vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit mit unseren Mandanten.
Wir bleiben fit für Sie
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