In einer ersten persönlichen Besprechung werden zunächst die Voraussetzungen für die Ehescheidung geklärt und die dringlichsten Folgesachen besprochen.
Da es in Familiensachen bei den streitenden Parteien immer um eine sehr persönliche Betroffenheit geht, sind wir – wie die meisten unserer Kolleginnen und Kollegen – immer sehr bemüht, möglichst alle Folgesachen, die ja oft in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, einvernehmlich, d.h. ohne eine streitige Entscheidung durch das Familiengericht zu lösen.
Daher ist die außergerichtliche Verhandlung mit dem anderen Ehepartner und dessen Rechtsanwalt zunächst vorrangig. Eine mediative Unterstützung durch andere Kolleginnen und Kollegen kann bei Bedarf vermittelt werden.
Diese Vorgehensweise erscheint zunächst langwierig, führt aber dauerhaft für beide Parteien zu besseren und damit lebbareren Ergebnissen als die streitige gerichtliche Auseinandersetzung in allen oder mehreren Folgesachen. Vor allem können auf diese Weise oft sehr präzise die wirtschaftlichen Gegebenheiten der Parteien durchleuchtet und damit optimale Vereinbarungen hinsichtlich Unterhaltsleistungen und dem Vermögensausgleich erzielt werden. Vielmals ist es auch sehr empfehlenswert, in dieser Phase interdisziplinär zu arbeiten und zum Beispiel Steuerberater mit einzubeziehen. Erfahrungsgemäß bringt jede Ehescheidung eine spürbare Absenkung des Lebensstandards mit sich, sodass insbesondere hinsichtlich der finanziellen Fragen mit Sorgfalt gearbeitet werden muss.
Stellt sich aber heraus, dass eine Basis für einen außergerichtlichen Vergleich nicht gegeben ist und auch nicht geschaffen werden kann, reichen wir entsprechende Anträge bei dem Familiengericht zur Entscheidung ein. Auch der Familienrichter wird im Verlaufe des Verfahrens immer wieder bemüht sein, zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen und den Parteien vergleichsweise Regelungen anbieten.
In finanziellen Notsituationen können in gerichtlichen Eilverfahren vorläufige Regelungen erwirkt werden.
Um im Falle einer Ehescheidung nicht in derartig anstrengende Situationen zu gelangen, die letztlich dann unter einem gewissen zeitlichen Druck bewältigt werden müssen, beraten wir gerne mit dem Ziel, einen Ehevertrag oder eine Ehescheidungsvereinbarung einvernehmlich abzuschließen und begleiten den Mandanten zur notariellen Beurkundung.
Derartige Vereinbarungen sind oft Voraussetzung für die Aufnahme eines Mitgesellschafters in Kapitalgesellschaften, um das dort verhaftete Kapital nicht im Falle einer Ehescheidung entziehen zu müssen und das Unternehmen damit eventuell in die Liquidation zu treiben.