Als Verfahrensbeistän​din

nehme ich oft den großen Druck und manchmal existeltiell belastendes Hin- und Hergerissensein der zwischen den Elternteilen stehenden Kinder wahr, aber auch das erstaunliche Ideenreichtum der Kinder und ihren Wunsch nach einer gerechten Lösung des Konflikts für die ganze Familie, ihr Interesse am Lösungsweg teilzuhaben und wieder in einer befriedeten persönlichen Situation zu leben. 
Ganz zentral ist, dass Kinder wissen, dass sie nicht die Verantwortung tragen, wenn nicht jeder Elternteil die von ihm erhoffte Wunschlösung erhält. 

Wichtig ist, Kindeswille und (,wohlverstandenes’) Kindesinteresse gemeinsam mit den inmitten stehenden Kindern zu erforschen und im familiengerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. 
Meist beinhaltet die Verfahrensbeistandschaft auch einen Vermittlungsauftrag zwischen den Eltern und umfasst Gespräche mit allen für das Kind wesentlichen Bezugspersonen wie Erzieher*Innen, Lehrer*Innen, Großeltern, wenn die Eltern damit einverstanden sind. 
Als Verfahrensbeiständin werde ich in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren und auch bei der Entscheidung über freiheitsentziehende Maßnahmen für Kinder- und Jugendliche z. B. beim nicht-freiwilligen Aufenthalt bzw. der nicht-freiwilligen Mitarbeit in der Kinder- und Jugendpsychiatrie bestellt oder auch in Verfahren wegen internationaler Kindesentführung aus dem Ausland nach Deutschland. 
Als Verfahrensbeiständin habe ich die Möglichkeit, Kinder bzw. Jugendliche in ihrer eignen Umgebung kennenzulernen, wenn möglich bei beiden Elternteilen gleichermaßen und einen intensiveren Eindruck von ihrer eigenen Situation und ihren Wünschen und Bedürfnissen zu erlangen als dies in einer richterlichen Kindesanhörung im Kindesanhörungszimmer möglich ist - auch macht eine noch zu erreichende elterliche Vereinbarung meist die richterliche Anhörung der Kinder verzichtbar. 

Claudia Hohmeister

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